Aufgrund der sehr grossen Waldbrandgefahr (Gefahrenstufe 5) gilt im Kanton Aargau per 28. Juli 2026, 12.00 Uhr bis auf Widerruf ein absolutes Feuerverbot im Freien. Das Verbot umfasst auch ein Feuerwerksverbot.
Wir bitten die Bevölkerung, die geltenden Vorschriften konsequent einzuhalten und damit einen wichtigen Beitrag zur Verhinderung von Wald- und Flurbränden zu leisten.
Weitere Informationen und alle Verhaltensregeln finden Sie im Merkblatt zum Feuerverbot.
