Erholung

In der modernen Dienstleistungsgesellschaft und parallel zum Wachstum der Bevölkerung hat sich der Wald in den letzten Jahren zunehmend zu einer wichtigen Infrastruktureinrichtung für Freizeit, Sport und Erholung entwickelt. Auch in der dicht besiedelten Region Zofingen sind die Wälder oftmals der einzige frei zugängliche Ort für Freizeitaktivitäten. Sie erhalten damit die Bedeutung von Infrastruktureinrichtungen wie Pärke, Schwimmbäder und Sportstadien.

Der Forstbetrieb Region Zofingen stellt mit einer Fläche von 1’705 Hektaren Wald ein attraktives und abwechslungsreiches Naherholungsgebiet zur Verfügung. Darin finden die Waldbesucherinnen und Waldbesucher folgende Infrastruktureinrichtungen:

  • Verschiedene Erholungseinrichtungen wie Feuerstellen, Rastplätze, Brunnen, Bänke, wo man sich vom Alltagsstress erholen kann.
  • Ein Vita-Parcours und ein Laufträff zur Verbesserung der körperlichen Fitness. Vita-Parcours Ramoos (Start)
  • Ein Atemweg, welcher individuelles Atemtraining auf spielerische Weise ermöglicht www.atemweg.ch
  • Mehrere Plätze für Waldpädagogik (Waldkindergärten, Waldspielgruppen), wo die Kleinen in die Geheimnisse der Natur eingeweiht werden.

Seien Sie also willkommen in den naturnahen, vielseitigen und auch geheimnisvollen Wäldern des Forstbetriebes Region Zofingen. Bitte beachten Sie aber, dass namentlich das Waldstrassennetz periodisch auch der Holzernte dient und von den Waldeigentümern ursprünglich ausschliesslich für die Waldbewirtschaftung erstellt und 

 auch finanziert wurde. Haben Sie deshalb bitte Verständnis dafür, wenn gewisse Waldstrassenabschnitte kurzzeitig gesperrt oder wegen Holzernte oder Unterhaltsarbeiten verschmutzt sind.

ab einer gewissen Teilnehmerzahl, zu bestimmten Tageszeiten, mit Verwendung technischer Hilfsmittel oder in Naturschutzzonen ist eine Bewilligung der zuständigen Einwohnergemeinde erforderlich. Planen Sie eine Veranstaltung im Wald, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit der zuständigen Einwohnergemeinde Kontakt auf. Auch wir beraten Sie gerne. Bitte beachten Sie, dass für eine Veranstaltung im Wald in jedem Fall auch die Zustimmung der Waldeigentümerin bzw. des zuständigen Försters erforderlich ist.

Die anderen Waldbesucherinnen und Waldbesucher sind Ihnen für dessen konsequente Einhaltung dankbar. In begründeten Fällen kann die zuständige Einwohnergemeinde nach Rücksprache mit der Waldeigentümerin ausnahmsweise eine Bewilligung für das Fahren mit motorisierten Fahrzeugen im Wald erteilen.

Bitte respektieren Sie Absperrungen zu Ihrem eigenen Schutz.
Wir sind Ihnen auch dankbar, wenn Sie die Verhaltensregeln im Wald beachten.